Abgaben
Abgaben und Gebühren
Grundsteuer
Grundsteuer wird über den Einheitswertmessbetrag des Finanzamtes bemessen
Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke 500 v.H.
Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke 500 v.H.
Hundeabgabe
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund/Jahr:
für Nutzhunde € 14,50
für alle anderen Hunde € 19,50
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
a) Hunde unter sechs Wochen
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden
c) Diensthunde der Polizei, Gendarmerie, Zollwache und des Bundesheeres
Kanalanschluss
Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.
Der Beitragssatz wird mit € 5,30 pro m² der Berechnungsfläche festgesetzt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Kanalergänzung
Wenn sich die Berechnungsfläche des Grundstückes ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben. Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen. Der Beitragssatz wird mit € 5,30 pro m² der Berechnungsfläche festgesetzt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Kanalbenützung
Die bebaute Fläche wird, je nach Art der Nutzung, gem. § 5 Abs. 2 Bgld. KAbG mit dem Faktor 0,5 oder 1,0 bewertet. Der Beitragssatz wird mit € 1,00 pro m² der Berechnungsfläche festgesetzt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.